Allgemeine Geschäftsbedingungen

Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V., Godesberger Allee 136, 53175 Bonn, nachfolgend als DGE bezeichnet, ist ein gemeinnütziger Verein, der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft finanziell gefördert wird. Die DGE hat unter anderem den öffentlichen Auftrag, die ernährungswissenschaftliche Forschung in Deutschland zu fördern und die Bevölkerung über vollwertiges Essen und Trinken aufzuklären. Sie publiziert zahlreiche Broschüren, Bücher, Arbeitsmaterialien und elektronische Medien für Verbraucher und Fachkräfte, die Sie über die DGE und zum Teil im Buchhandel beziehen können. Einige Broschüren gibt die DGE in Kooperation mit anderen Instituten heraus. Die angegebenen Abkürzungen bedeuten: BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung), BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung), FKE (Forschungsinstitut für Kinderernährung).

§ 1 Anwendungsbereich

(1)

Für Verträge mit der DGE gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung der DGE wirksam.

(2)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.



 

§ 2 Angebote, Vertragsschluss, Leistungs- und Lieferungspflicht

(1)

Angebote der DGE sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn die DGE sie bestätigt oder wenn sie ihnen durch Zusendung der Waren nachkommt.

(2)

Ihre Bestellungen aus dem Inland können Sie formlos an den DGE-MedienService schreiben, faxen oder mailen, sowie telefonisch oder online aufgeben. Bestellungen aus dem Ausland können aus rechtlichen Gründen nur über das Internet (www.dge-medienservice.de) vorgenommen werden. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Adresse anzugeben. Sie erkennen mit der Bestellung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB, Stand September 2023) der DGE an. Frühere Liefer- und Zahlungsbedingungen sind nicht mehr gültig.

Bitte richten Sie Ihre Bestellung von DGE-Publikationen an:

DGE-MedienService
c/o IBRo Versandservice GmbH
Postfach 50 10 55
18055 Rostock
E-Mail: info@dge-medienservice.de
Tel.: +49 (0)228 9092626* (Montag bis Freitag
zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr)
Fax: +49 (0)228 9092610*
* gebührenpflichtig gemäß Ihrem Telefonvertrag

(3)

Der Vertrag kommt zustande aufgrund der telefonischen oder schriftlichen Bestellung des Kunden, im Internet durch Ausfüllen und Bestätigen des Web-Bestellformulars einerseits und Bestätigung oder Ausführung der Bestellung durch die DGE andererseits.

(4)

Das Einhalten einer unverbindlichen Lieferfrist von fünf Arbeitstagen ist immer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die die DGE nicht zu vertreten hat, so ist die DGE zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde dann nicht zu.

(5)

Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und die DGE dies nicht zu vertreten hat. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik und behördliche Anordnungen, die nicht dem Betriebsrisiko der DGE zuzurechnen sind. Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.

(6)

Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Macht die DGE von diesem Recht Gebrauch, werden Verpackungs- und Versandkosten nur einmalig erhoben.

(7)

Mit Versendung der Bestellung geht die Gefahr für die bestellten Waren, auch bei Teillieferungen, auf den Besteller über.

(8)

Die DGE behält sich vor, an Endverbraucher und Wiederverkäufer nur in haushaltsüblichen Mengen zu liefern.

(9)

Der Versand von Ansichtsexemplaren ist nicht möglich.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1)

Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten oder in den aktuellen Katalogen der DGE dargestellt wurden.

(2)

Die Preise verstehen sich ab dem Sitz der DGE inklusive Mehrwertsteuer ohne Kosten für Verpackung und Versand.

(3)

Für Verpackung und Versand wird eine Versandkostenpauschale erhoben, und zwar:

  • innerhalb der Bundesrepublik Deutschland i. H. v. 3,00 Euro
  • ins europäische Ausland (der von der Post festgelegten Ländergruppe Europa) i. H. v. 7,00 Euro
  • in alle außereuropäischen Länder und Gebiete i. H. v. 11,00 Euro

(4)

Die DGE liefert gegen Rechnung. Bei Lieferung gegen Rechnung sind alle Rechnungsbeträge mit Zugang der Ware fällig und spätestens 30 Tage nach diesem Zeitpunkt und Zugang der Rechnung ohne Skontoabzug per Überweisung zu zahlen. Daraus anfallende Bankgebühren sind von dem Besteller zu tragen. Bitte beachten: Bei Auslandsüberweisungen muss der Bank mitgeteilt werden, dass die zusätzlich zum überwiesenen Betrag anfallenden Bankkosten vom Besteller übernommen werden. Andernfalls wird die Bank die Transferkosten in Abzug bringen und der Kaufpreis wird nicht vollständig gezahlt.

(5)

Für Zahlungen innerhalb der Euro-Zone wird auf die Möglichkeit der SEPA-Überweisung hingewiesen. In diesem Verfahren trägt der Auftraggeber die Gebühren im Land des Auftraggebers, der Empfänger die Gebühren im Empfängerland.

(6)

Bei Leistungen an ausländische Unternehmen wird geprüft, ob eine Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuerausweis zulässig ist. Für eine Nettorechnung ist die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit Hinweis darauf, dass diese für den jeweiligen Auftrag (und evtl. für alle weiteren Aufträge) als verwendet gelten soll, Grundvoraussetzung. Die Angabe und Verwendung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss mit Auftragserteilung erfolgen.

(7)

Bei Großbestellungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewährt die DGE auf ausgewählte Medien Mengen- bzw. Sonderrabatte. Diese sind im Onlineshop des DGE-MedienService bei den entsprechenden Medien ausgewiesen. In den Katalogen sind die Rabatte folgendermaßen gekennzeichnet:

Für die mit R1 gekennzeichneten Medien gelten folgende Mengenstaffelpreise:

ab 20 Stück:     10 % Rabatt
ab 30 Stück:     20 % Rabatt
ab 50 Stück:     30 % Rabatt
ab 500 Stück:   50 % Rabatt

Für die mit R2 gekennzeichneten Medien gelten folgende Mengenstaffelpreise:

ab 10 Stück:     10 % Rabatt

Für die mit R3 gekennzeichneten Medien gelten folgende Mengenstaffelpreise:

ab 20 Stück:     30 % Rabatt

ab 500 Stück:   auf Anfrage

Bei Bestellungen aus dem übrigen Ausland können keine Mengennachlässe gewährt werden.

(8)

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der DGE. Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit vollständiger Bezahlung der Ware. Der Kunde ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen.

(9)

Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z. B. im Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf das Eigentum der DGE hinzuweisen und sie unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer gegebenenfalls erforderlich werdenden Intervention durch die DGE hat der Kunde zu tragen.

(10)

Stehen dem Kunden aus Weiterverkauf oder einem sonstigen Grund bezüglich der Vorbehaltsware Ansprüche gegen Dritte zu, so tritt der Kunde diese sicherungshalber an die DGE ab. Die DGE ermächtigt den Kunden – widerruflich – die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen.

(11)

Der Kunde kann Freigabe der Sicherheit oder die Rückabtretung der Forderung gegen Dritte verlangen, soweit der Wert der Sicherheiten die noch offenen Forderungen der DGE aus der Bestellung um 20 % übersteigt und durch die Aufgabe der Sicherungsrechte der DGE nicht jegliche Sicherheit aufgegeben wird.

(12)

Zahlungen werden nach Wahl der DGE zunächst auf ältere Schulden angerechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung entstanden, so kann die DGE Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten und dann auf die Hauptleistung anrechnen.

§ 4 Widerrufsrecht

WIDERRUFSBELEHRUNG

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
DGE-MedienService – Widerruf,
vertreten durch die Geschäftsführerin der DGE,
Frau Dr. Kiran Virmani,
Kastanienweg 1, 18184 Roggentin,
Telefonnummer: +49 (0)228 - 9092626
Faxnummer: +49 (0)228 – 9092610
E-Mail-Adresse:
info@DGE-MedienService.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Postversandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablaufder Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechtes

Das Widerrufsrecht besteht NICHT bei Verträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten, mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen

  • zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

§ 5 Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrechte

(1)

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen die Zahlungsansprüche der DGE aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

(2)

Der Kunde ist nicht berechtigt, den Zahlungsansprüchen der DGE Rechte auf Zurückbehaltung – auch aus Mangelrügen – entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 6 Softwareprodukte

(1)

Beim Kauf eines Softwareprodukts (Lizenzmaterial) erwirbt der Kunde einen Datenträger (CD-ROM, Diskette etc.), die zugehörige Dokumentation – sofern vorhanden – und eine Lizenz zur Nutzung dieses Softwareprodukts gemäß den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers.

(2)

Der Kunde erkennt diese Lizenzbestimmungen mit der erstmaligen Nutzung des Softwarepakets an. Die Softwareprodukte bleiben geistiges Eigentum des Lizenzgebers. Alle von der DGE in den Medienkatalogen, im Onlineshop oder den Internetseiten genannten Warenbezeichnungen, Markennamen und Logos gehören den Herstellerfirmen der angebotenen Waren. Bei der Verwertung von gelieferten Waren sind Schutzrechte zu beachten, die Dritten zustehen.

(3)

Das Lizenzmaterial (Programm, Bildschirm-Gestaltungsgrafiken und Lerntexte) ist gesetzlich geschützt. Schutzrechts- und sonstige Rechtsinhabervermerke dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Der Käufer erhält das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, das Lizenzmaterial selbst zu nutzen. Das Computerprogramm darf als Einzelplatzlizenz zeitgleich nur auf einem Computer-Hardwaresystem genutzt werden. Ausschließlich zu Sicherungszwecken darf eine Archivkopie gefertigt werden, die ebenfalls alle Schutzrechts- und Rechtsinhabervermerke enthalten muss.

(4)

Der Erwerb von Schullizenzen berechtigt, die Software auf der vereinbarten Anzahl von Arbeitsplatzrechnern derselben Bildungseinrichtung zu installieren und zu nutzen. Außer einer Sicherheitskopie dürfen von der Software keine Kopien angefertigt werden. Insbesondere haben Schulen nicht das Recht, die Software für ihre Schüler zu kopieren. Das zur Verfügung gestellte Programm darf nicht für produktive Zwecke genutzt oder kommerziell veräußert werden. Die Rechnung ist gleichzeitig die Lizenz zur Nutzung des Programms gemäß den o. g. Bedingungen.

(5)

Jede weitergehende Verwendung des Lizenzmaterials, insbesondere auch Änderungen oder Modifizierungen oder öffentliche Vorführungen sowie die Weitergabe an Dritte, sind nicht erlaubt.

(6)

Für Schäden durch Software- und Bedienungsfehler wird nicht gehaftet. Ansprüche aus Gewährleistungshaftung beschränken sich auf Umtausch und Wandlung. Eine Minderung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

(7)

Sie haben 2 Wochen Zeit, das Softwareprodukt ohne Öffnen der Versiegelungsfolie und ohne Angabe von Gründen wieder zurückzugeben. Durch Öffnen der Versiegelung der CD erklären Sie sich mit den beiliegenden Lizenzbestimmungen einverstanden und eine Rückgabe ist nicht mehr möglich. Falls Sie den Vereinbarungen nicht zustimmen können, geben Sie bitte das unbenutzte und ungeöffnete Produkt innerhalb von 2 Wochen zurück; Sie erhalten den Preis erstattet.

(8)

Es gelten ergänzend die Bestimmungen über Gewährleistung des jeweiligen Softwareherstellers. Der Kunde muss zunächst außergerichtlich versuchen, die Übernahme der Gewährleistung des Softwareherstellers zu erreichen.

(9)

Die systemtechnischen Voraussetzungen der Geräte, auf denen ein Programm genutzt werden kann, sind im jeweiligen Begleitmaterial bzw. auf dem Cover/Inlay aufgeführt. Der Käufer/Besteller ist für die Erfüllung der dort genannten Hardwareanforderungen selbst verantwortlich.

(10)

Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

§ 7 Gewährleistung

(1)

Die Gewährleistung ist bei Beanstandung von Mängeln nach Wahl der DGE auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung beschränkt.

(2)

Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde Rückgängigmachen des Vertrages verlangen. Die Frist beträgt mindestens vier Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist fehlgeschlagen, wenn drei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben.

(3)

Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, die DGE haftet wegen Garantien oder wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, auch ihrer Erfüllungsgehilfen. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4)

Offensichtliche Mängel oder Transportschäden müssen innerhalb einer Frist von zwei Wochen gerügt werden.

(5)

War die Reklamation unberechtigt und der Artikel mangel- und fehlerfrei, so ist die DGE berechtigt, dem Kunden Versand- und Prüfkosten in Höhe von 40,00 Euro in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Aufwands, der DGE der Nachweis eines höheren Aufwands vorbehalten. Zusätzlich hat in diesem Fall der Kunde die Versendungskosten zu zahlen.

(6)

Alle in Publikationen und Lizenzmaterialien der DGE enthaltenen Angaben und Informationen wurden nach bestem Wissen erstellt und mit größtmöglicher Sorgfalt überprüft. Dennoch sind Fehler nicht völlig auszuschließen. Daher erfolgen alle Angaben ohne jegliche Gewähr. Eine Haftung für etwa vorhandene inhaltliche Unrichtigkeiten und darauf beruhende Schäden wird ausgeschlossen.

§ 8 Mitteilungen

(1)

Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an:

(2)

In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden; d. h., sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

(3)

Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet.

(4)

Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren.

§ 9 Anwendbares Recht

Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrags, die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 10 Sprachklausel

Vertragssprache ist Deutsch.

§ 11 Erfüllungsort 

(1)

Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Sitz der DGE vereinbart.

(2)

Der Gerichtsstand wird allein am zuständigen Gericht für den Erfüllungsort vereinbart, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.

Stand: September 2023

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